Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.04.2007 - 1 Ss OWi 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StPO § 261; StPO § 267
Augenblicksversagen; Überprüfung der Einlassung; Anforderungen an die Urteilsgründe; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiswürdigung und Anforderungen an die Feststellungen zum subjektiven Tatbestand eines groben Verstoßes gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Verkehrschild übersehen
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 267
Augenblicksversagen; Überprüfung der Einlassung; Anforderungen an die Urteilsgründe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit 62 km/h durch die Tempo-30-Zone - Verkehrssünder beruft sich auf ein "Augenblicksversagen"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fahrverbot - Bei Augenblicksversagen kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstoß in Tempo-30-Zone
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Absehen vom Fahrverbot - Geschwindigkeitsüberschreitung Augenblicksversagen in einer Tempo-30-Zone
Verfahrensgang
- AG Siegen - 43 OWi 35 Js 1926/06 Sch 53/06
- OLG Hamm, 19.04.2007 - 1 Ss OWi 8/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2007 - 1 Ss OWi 8/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. "Augenblicksversagen" (Beschluss vom 11. September 1997, 4 StR 557/96, NJW 1997, 3252) kommt die Verhängung des Regelfahrverbots dann nicht in Betracht, wenn der Kraftfahrzeugführer zwar eine objektiv grobe Pflichtverletzung begangen hat, diese ihm aber subjektiv nicht vorwerfbar ist. - OLG Hamm, 24.03.2000 - 2 Ss OWi 267/00
Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2007 - 1 Ss OWi 8/07
Die zusätzlichen Feststellungen sind unabhängig davon zu treffen, dass der Betroffene schon die auch ohne die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, da das Ausmaß dieser Überschreitung mit 12 km/h nicht derart groß ist, um allein schon daraus und ohne weiteres eine die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigende Pflichtwidrigkeit herleiten zu können (vgl. zu allem Vorstehenden: Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm vom 24.03.2000, 2 SsOWi 267/00). - BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2007 - 1 Ss OWi 8/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. "Augenblicksversagen" (Beschluss vom 11. September 1997, 4 StR 557/96, NJW 1997, 3252) kommt die Verhängung des Regelfahrverbots dann nicht in Betracht, wenn der Kraftfahrzeugführer zwar eine objektiv grobe Pflichtverletzung begangen hat, diese ihm aber subjektiv nicht vorwerfbar ist. - OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2007 - 1 Ss OWi 8/07
Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und deshalb die Verhängung eines Fahrverbots nicht erfordert, unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters und ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen (Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm vom 29.01.1998, 2 Ss Owi 1527/97).